Standardbedingungen und Konditionen USA - Vertrag
Frank Recruitment Group Inc. dba Gruppe Zehnte Revolution (“TRG”) Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vertragsanwerbung (“STCs”)
Zuletzt geändert: April, 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vertragsanwerbung gelten für das Auftragsformular für die Vertragsanwerbung (“Bestellformular”), die zwischen TRG und dem auf dem vollständig ausgefüllten Auftragsformular angegebenen Kunden abgeschlossen wurde, einschließlich aller Anhänge, die durch einen Link oder einen Verweis in das Formular aufgenommen wurden. Zur Vermeidung von Zweifeln schließen Verweise auf das “Auftragsformular” diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Einstellung von Personal und alle von den Parteien abgeschlossenen Zuweisungspläne ein (zusammen die “Vereinbarung”). Vorbehaltlich der von den Parteien schriftlich vereinbarten Änderungen ist die Reihenfolge der Verwaltung wie folgt: (a) der vollständig ausgeführte Abtretungsplan, (b) diese AGB und (c) das Auftragsformular.
Sofern nicht anders definiert, haben alle hierin verwendeten Begriffe in Großbuchstaben die ihnen im Bestellformular zugewiesene Bedeutung.
1. SCOPE
a. TRG ist im Bereich der Anwerbung und Vermittlung von Dienstleistungen tätig, wie sie im Folgenden näher beschrieben werden (“Personaldienstleistungen”) und der Kunde möchte TRG mit der Erbringung von Personalvermittlungsdienstleistungen beauftragen.
b. TRG wird Auftragnehmer empfehlen, die die Anforderungen des Auftraggebers an die Suchanfrage und die Vorprüfung angemessen erfüllen oder übertreffen. Eine Empfehlung gilt als erfolgt, wenn TRG dem Auftraggeber alle identifizierenden Informationen über einen Auftragnehmer (ein “Verweis” oder “Siehe“).
c. Der Kunde ist verantwortlich für: die Festlegung der Anforderungen des Auftrags; die Befragung, Prüfung und Auswahl des Auftragnehmers für einen Auftrag; die genaue Überwachung und Beaufsichtigung des Auftragnehmers; die Beschränkung des Zugangs des Auftragnehmers zu den Daten, dem Netzwerk und den Systemen des Kunden oder der Kunden des Kunden (wie unten definiert) (“Systeme”), so dass der Auftragnehmer nur Zugang zu den Systemen hat, die für den Auftrag erforderlich sind; den Auftragnehmer daran hindern, unbefugte Geräte, Methoden oder Hilfsmittel für den Zugang zu den Systemen zu verwenden; angemessene administrative, technische und verfahrenstechnische Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Sicherheit der Systeme zu schützen; den Zustand und die Sicherheit der Baustelle des Auftraggebers oder des Kunden des Auftraggebers (falls zutreffend) gewährleisten; alle für den Auftragnehmer und/oder den Auftrag geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten und den Kunden des Auftraggebers (falls zutreffend) dazu veranlassen, diese einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze zu Löhnen, Belästigung am Arbeitsplatz und Diskriminierung am Arbeitsplatz. “Kunde des Auftraggebers”Der Begriff "Auftragnehmer" bezieht sich auf eine natürliche oder juristische Person (mit Ausnahme des Auftraggebers), die während des Auftrags mit dem Auftragnehmer in Kontakt steht, um die vom Auftragnehmer erbrachten Zeit- und Materialdienstleistungen zu erhalten oder anderweitig davon zu profitieren.
d. Diese Vereinbarung ist nicht so auszulegen, dass ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis zwischen einer Partei und einem Auftragnehmer entsteht. Die Parteien vereinbaren, dass der Auftragnehmer die Methoden und Mittel zur Erbringung von Zeit- und Materialdienstleistungen kontrolliert und das Recht hat, ähnliche Dienstleistungen für andere Parteien zu erbringen.
2. EINARBEITUNG DER AUFTRAGNEHMER
a. TRG kann dem Kunden Auftragnehmer zur Auswahl als Auftragnehmer für einen bestimmten Auftrag vorschlagen. Wenn der Mandant einen Auftragnehmer für einen Auftrag auswählt, müssen die Parteien einen Zeitplan für die Zuweisung von Lieferanten.
b. Der Kunde erstattet dem Lieferanten direkt die Kosten (wie unten definiert). TRG übernimmt keine Haftung oder Verpflichtungen für Kostenrichtlinien des Kunden, die TRG nicht überprüft hat. “Ausgaben”sind die Kosten, die TRG bei der Erbringung der Personalbeschaffungsdienstleistungen und dem Auftragnehmer bei der Erbringung der Zeit- und Materialdienstleistungen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten, sofern diese anfallen.
c. TRG kann Auftragnehmer vermitteln, die W-2-Mitarbeiter von TRGs hundertprozentiger Tochtergesellschaft Frank Recruitment Group Services Inc. sind oder, wenn sie vom Kunden für einen Auftrag ausgewählt werden, werden können (“FRGS”) ausschließlich zu Beschäftigungs- und Lohnabrechnungszwecken (die “FRGS-Mitarbeiter”). Wenn der Auftraggeber einen FRGS-Mitarbeiter für eine Entsendung auswählt, müssen die Parteien einen Vertrag über die Entsendung eines FRGS-Mitarbeiters ausfüllen und unterzeichnen. FRGS-Mitarbeiter-Einsatzplan. Mit der Unterzeichnung eines FRGS-Mitarbeiter-Einsatzplans akzeptiert der Auftraggeber zusätzlich zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den FRGS Spesenregelung für Mitarbeiter, die durch diesen Verweis in diesen Vertrag aufgenommen werden. Alle Verweise auf den “Entsendungsplan” bedeuten einen Entsendungsplan für Lieferanten und einen Entsendungsplan für FRGS-Mitarbeiter, je nachdem, was zutrifft.
3. DATENSCHUTZ, VERTRAULICHKEIT, IP
a. Definitionen:
i. Die Begriffe “Persönliche Daten”, “Persönliche Informationen, “Datenkontrolleur”, “Dienstanbieter,” “Besondere Kategorien von personenbezogenen Daten”, “Sensible persönliche Informationen” und “Prozess/Prozessor/Verarbeitung”(und ihre Ableitungen) haben in diesem Abschnitt die Bedeutung, die sie in den geltenden Datenschutzgesetzen haben.“
ii. Datenschutzgesetze” bezeichnet weltweit geltende Datenschutzgesetze, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Allgemeine Datenschutzverordnung) und den California Consumer Privacy Act von 2018 in der jeweils geltenden Fassung.
b. Die Parteien erkennen an, dass für die Zwecke der Datenschutzgesetze jede Partei als für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verarbeitet werden, Verantwortlicher gilt. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass der Lieferant/Auftragnehmer ein “Verarbeiter” oder “Dienstleister” ist. Jede Partei muss ihre Verpflichtungen gemäß den Datenschutzgesetzen einhalten. Der Kunde bestätigt, dass die TRG zur Verfügung gestellten Informationen zu Rekrutierungszwecken im Rahmen der Datenschutzgesetze verwendet werden dürfen und dass TRG im Namen des Kunden Stellenangebote veröffentlichen darf. Der Kunde darf nicht (i) besondere Kategorien personenbezogener Daten oder sensible personenbezogene Daten an TRG, den Lieferanten oder den Auftragnehmer übermitteln, es sei denn, (a) er teilt dies TRG vorher schriftlich mit und (b) die Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf eine solche Übermittlung sind in den von den Parteien unterzeichneten Datenschutzklauseln beschrieben, oder (ii) die ’personenbezogenen Daten“ oder ”sensiblen personenbezogenen Daten“, die er von TRG, dem Lieferanten oder dem Auftragnehmer erhält, ”verkaufen“, übermitteln oder offenlegen. Unter keinen Umständen ist TRG haftbar oder verantwortlich für die Einhaltung oder Nichteinhaltung der Datenschutzgesetze durch einen Lieferanten oder Auftragnehmer.
c. Der Kunde erhält Zugang zu und/oder erwirbt bestimmte vertrauliche Informationen über TRG, den Auftragnehmer und den Lieferanten, einschließlich personenbezogener Daten des Auftragnehmers, Referenzen und Lebensläufe (“Vertrauliche Informationen”). Vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden nur für den alleinigen Zweck der Geschäftsabwicklung mit TRG verwendet werden und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TRG nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde wird alle angemessenen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um vertrauliche Informationen vor unbefugter Offenlegung, Zugriff, Änderung oder Löschung zu schützen. Tritt eines der vorgenannten Ereignisse ein, wird der Auftraggeber TRG unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Falls der Auftraggeber vom Auftragnehmer die Unterzeichnung eines Vertraulichkeits-, Datenschutz- oder Vertraulichkeitsvertrags verlangt, der speziell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers (oder gegebenenfalls des Kunden des Auftraggebers) zugeschnitten ist, hat der Auftraggeber diese(n) Vertrag/Verträge TRG vor Beginn des Auftrags direkt zur Prüfung vorzulegen. TRG übernimmt keine Haftung oder Verpflichtungen (rechtlich oder vertraglich) aus einer Vereinbarung, die direkt zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer geschlossen wurde. Kein Auftragnehmer hat die Befugnis, TRG oder FRGS durch die Unterzeichnung eines in diesem Absatz beschriebenen Dokuments zu binden oder zu verpflichten.
4. STUNDENNACHWEISE UND RECHNUNGSSTELLUNG
a. TRG stellt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Zugang zu seinem Online-Zeiterfassungsportal zur Verfügung, wo der Auftragnehmer wöchentliche Zeiterfassungsbögen einreicht.
b. Der Auftraggeber genehmigt oder beanstandet einen Stundennachweis ausschließlich auf der Grundlage der Richtigkeit der Gesamtzahl der auf dem Stundennachweis aufgeführten Stunden und nicht auf der Grundlage der Qualität, Pünktlichkeit, Vollständigkeit oder eines anderen Aspekts der Zeit- und Materialdienstleistungen oder der Handlungen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber sichert zu und gewährleistet, dass jeder Mitarbeiter, Agent oder Vertreter des Auftraggebers oder des Kunden des Auftraggebers, der alle oder einen Teil der Stunden auf einem Stundenzettel genehmigt, dazu befugt und qualifiziert ist und dass diese Genehmigung für den Auftraggeber in jeder Hinsicht verbindlich ist. Der Kunde kann einen Stundennachweis nur dann ablehnen, wenn er TRG objektive Beweise dafür liefert, dass die auf dem Stundennachweis angegebene Stundenzahl ein Schreibfehler ist oder tatsächlich nicht vom Auftragnehmer geleistet wurde (in beiden Fällen ein “Streitfall”). Der Mandant verfügt über eine Frist von (i) einundzwanzig (21) Tagen ab der Einreichung eines Zeiterfassungsbogens eines Auftragnehmers oder (ii) fünf (5) Werktagen ab der Einreichung eines Zeiterfassungsbogens eines FRGS-Mitarbeiters, um TRG über einen Streitfall zu informieren. Wenn der Kunde es versäumt, TRG innerhalb der vorgenannten Fristen über einen Streitfall zu informieren, dann (A) wird davon ausgegangen, dass der Kunde auf sein Recht, einen Streitfall in Bezug auf diesen Stundenzettel einzureichen, verzichtet hat, und (B) wird TRG diesen Stundenzettel automatisch genehmigen, und diese automatische Genehmigung ist für den Kunden in jeder Hinsicht verbindlich.
c. Der Kunde muss TRG schriftlich oder per E-Mail benachrichtigen, bevor er den Umfang, die Stunden, die Dienstleistungen und/oder die Verantwortlichkeiten, die in einem Auftragsplan festgelegt sind, hinzufügt, entfernt oder ändert, und darf solche Änderungen, einschließlich der Verlängerung eines Auftrags, nicht ohne die vorherige schriftliche Benachrichtigung und Zustimmung von TRG vornehmen. Außer in Fällen, in denen der Kunde den Auftragnehmer in eine Vollzeitbeschäftigung umgewandelt (wie unten definiert) und TRG ein vollständig ausgefülltes Angebotsschreiben vorgelegt hat, in dem die Bedingungen einer solchen Beschäftigung bestätigt werden, sind alle Zeit- und Materialdienstleistungen oder andere Dienstleistungen, die der Auftragnehmer außerhalb des Umfangs des Auftragsplans zugunsten des Kunden, der Kunden des Kunden oder ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen erbringt, vom Kunden gemäß dieser Vereinbarung zu zahlen.
d. Der Kunde muss die folgenden Mindestanforderungen für jeden Auftragszeitplan erfüllen:
(i) Der Kunde zahlt für jeden Auftrag eine Mindestanzahl von Stunden pro Woche (“Wöchentliche Mindeststundenzahl”), wie im geltenden Auftragszeitplan festgelegt. TRG stellt dem Kunden die Mindestwochenstunden, falls vorhanden, zu dem im jeweiligen Auftragsplan festgelegten Abrechnungssatz in Rechnung, und der Kunde zahlt TRG in jedem Fall mindestens die Mindestwochenstunden, es sei denn, (1) der Auftragnehmer ist nicht verfügbar (Krankheit, Feiertag oder Urlaub), um die Mindestwochenstunden zu leisten, und erreicht diese in der betreffenden Woche nicht, und (2) der Kunde informiert TRG vorher schriftlich über die Nichtverfügbarkeit des Auftragnehmers; und
(ii) Der Kunde zahlt eine monatliche Mindestgebühr (“Monatliche Mindestausgaben”) für jeden vollen Kalendermonat, in dem der Auftragnehmer Zeit- und Materialdienstleistungen erbringt, wie in dem entsprechenden Zuweisungsplan festgelegt (“Arbeitsmonat”). Wenn die Vertragsgebühren (unten definiert) für den Arbeitsmonat (“Monatliche Vertragsgebühren”) unter die monatlichen Mindestausgaben fällt, wird TRG (a) die Differenz zwischen den monatlichen Mindestausgaben und den monatlichen Vertragsgebühren berechnen und (b) dem Kunden diese Differenz in Rechnung stellen.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Rechnungen, die TRG gemäß diesem Abschnitt ausstellt, innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungsdatum vollständig zu bezahlen.
e. TRG stellt dem Kunden wöchentlich alle anwendbaren Vertragsgebühren (wie unten definiert) in Rechnung, die auf einem vom Kunden genehmigten oder von TRG automatisch genehmigten Stundenzettel ausgewiesen sind. TRG behält sich das Recht vor, die Vertragshonorare jährlich an die Inflation anzupassen. Sofern im Auftragsplan nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise ohne Umsatz- und andere anwendbare Steuern. Gegebenenfalls können die Rechnungen von TRG Steuern, Zinsen und Kosten enthalten. Der Kunde ist verpflichtet, jede Rechnung innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Datum der Rechnung von TRG vollständig und ohne Aufrechnung oder Gegenforderung zu bezahlen. Der Kunde zahlt alle Vertragsgebühren und andere geschuldete Beträge per elektronischer Überweisung. “Vertragsgebühren”Der “Rechnungssatz”, der “Überstundensatz” (falls zutreffend) und der “Reisesatz” (falls zutreffend) (alle einschließlich der Marge von TRG), wie sie im Zuweisungsplan aufgeführt sind, und die Umrechnungsgebühren (falls zutreffend) setzen sich zusammen.
f. Beauftragt TRG einen Dritten mit der Eintreibung der hierin geschuldeten Beträge oder der anderweitigen Durchsetzung seiner Rechte, so hat der Kunde TRG sämtliche Kosten und Auslagen, einschließlich und ohne Einschränkung Anwaltsgebühren und -kosten, zu zahlen oder zu erstatten.
5. UMSETZUNG
a. Definitionen:
i. “Umwandlung”, “umgewandelt” oder “Bekehrte” bedeutet während der Sperrfrist (nachstehend definiert) die Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung, die Auftragsvergabe, die Beratung oder eine andere ähnliche Vereinbarung mit einem Auftragnehmer (ohne schriftliche Zustimmung von TRG).
ii. “Umwandlungsgebühr” ist eine einmalige, nicht erstattungsfähige Gebühr, die wie nachstehend beschrieben berechnet wird oder wie von den Vertragsparteien für einen bestimmten Auftragnehmer unter den “Besonderen Bedingungen” des Auftragsverzeichnisses des Auftragnehmers schriftlich vereinbart.
iii. “Sperrfrist” bedeutet entweder einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung oder Abschluss des Auftragsplans, nach dem der Auftragnehmer zuletzt beliefert wurde, oder innerhalb von 12 Monaten nach der letzten Empfehlung des Auftragnehmers durch TRG an den Kunden, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.
iv. “Gesamtvergütung” ist die Vergütung, die einem Auftragnehmer bei der Umwandlung angeboten wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Stundensätze (multipliziert mit 40 Stunden pro Woche für 52 Wochen) oder Gehalt.
b. Wenn der Kunde einen Auftragnehmer in eine Vollzeitbeschäftigung umwandelt (mit einer Arbeitszeit von 40 Stunden oder mehr pro Woche), zahlt der Kunde an TRG eine Umwandlungsgebühr, die als Prozentsatz der Gesamtvergütung berechnet wird, wie im Auftragsformular oder im Zuweisungsplan festgelegt.
c. Wenn der Kunde einen Auftragnehmer in eine Teilzeitbeschäftigung oder als Auftragnehmer oder eine ähnliche Vereinbarung umwandelt, entspricht die Umwandlungsgebühr (a) dem in dem für den Auftragnehmer geltenden Zuweisungsplan festgelegten Stundensatz multipliziert mit 500 (d.h. ca. 3 Monate Arbeit) oder (b) wenn der Kunde und TRG keinen für den Auftragnehmer geltenden Zuweisungsplan ausgefertigt haben, dem tatsächlichen Stundenbetrag oder Stundensatz, den der Kunde dem Auftragnehmer für Dienstleistungen zahlt oder gezahlt hat, multipliziert mit 500.
d. Der Kunde schuldet TRG die Umwandlungsgebühr, wenn das verbundene Unternehmen oder die Tochtergesellschaft des Kunden den Auftragnehmer umwandelt, als ob der Kunde selbst den Auftragnehmer umgewandelt hätte.
e. “Auftragnehmer” und “Umwandlung” schließen ausdrücklich alle Unternehmen ein, an denen der Auftragnehmer direkt oder indirekt eine finanzielle Beteiligung hält, die den Auftragnehmer im Rahmen eines Vertrags, einer Beratung oder einer ähnlichen Vereinbarung beauftragt haben oder die den Auftragnehmer beschäftigen.
f. Die Zahlung einer Umwandlungsgebühr durch den Kunden an TRG für einen bestimmten Auftragnehmer schränkt nicht die Verpflichtung des Kunden ein, alle vertraglichen Gebühren und Beträge zu zahlen, die TRG im Rahmen dieses Vertrages zustehen, einschließlich der vom Auftragnehmer bis zu dem Tag geleisteten Arbeitsstunden, an dem der Auftragnehmer das Arbeitsverhältnis (oder eine andere Vereinbarung) mit dem Kunden aufgenommen hat. Falls der Kunde die Rechnung von TRG für die Umwandlung nicht rechtzeitig bezahlt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass (1) alle vom Auftragnehmer zugunsten des Kunden seit dem letzten Tag, für den eine Rechnung von TRG ausgestellt wurde, geleisteten Stunden tatsächlich Zeit- und Materialleistungen waren, (2) der Kunde alle geleisteten Stunden, die sich auf solche Zeit- und Materialleistungen beziehen, genehmigt hat, (3) diese Zeit- und Materialdienstleistungen zu dem in der letzten Abtretungsliste für diesen Auftragnehmer festgelegten Abrechnungssatz erbracht wurden und (4) der Kunde TRG alle während dieses Zeitraums angefallenen Vertragshonorare zahlt, solange der Kunde Zeit- und Materialdienstleistungen vom Auftragnehmer wie hier vorgesehen erhält.
6. KÜNDIGUNG
a. Der Kunde hat TRG unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er Informationen erhält oder anderweitig in Erfahrung bringt, die ihm berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Auftragnehmer für einen Auftrag ungeeignet ist. Wenn der Auftraggeber einen Auftragnehmer von einem Auftrag abziehen möchte, kann der Auftraggeber entweder:
i. Entfernen eines Auftragnehmers aus wichtigem Grund. Wenn der Kunde Grund zu der Annahme hat, dass die Stunden des Auftragnehmers betrügerisch sind (“Ursache”), muss der Kunde TRG unverzüglich benachrichtigen und TRG wird den Kunden kontaktieren, um die Entfernung des Auftragnehmers aus dem Auftrag zu besprechen. Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, den Auftragnehmer aus dem Auftrag zu entfernen, zahlt der Kunde TRG keine Strafe oder Gebühr für eine solche Entfernung.
ii. Entlassung eines Auftragnehmers ohne Angabe von Gründen. Der Kunde kann die Entlassung eines Auftragnehmers ohne Grund zu jedem Zeitpunkt vor dem Enddatum des Auftrags verlangen. Der Kunde muss TRG schriftlich von einer solchen Kündigung in Kenntnis setzen und TRG eine einmalige Zahlung für die Kündigungsfrist in Höhe der erwarteten Wochenstunden multipliziert mit dem anwendbaren Abrechnungssatz und der Kündigungsfrist, die im Auftragszeitplan festgelegt ist, leisten. .
b. TRG kann einen Auftragsplan und/oder diesen Vertrag jederzeit schriftlich kündigen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt. Der Kunde muss TRG für alle vom Auftragnehmer bis zum Datum der Kündigung des Auftragsplans geleisteten Arbeitsstunden bezahlen, ungeachtet des Grundes für die Kündigung, es sei denn, es liegt ein Rechtsstreit vor.
c. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesem Vertrag und unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel gemäß diesem Vertrag oder nach dem Gesetz oder dem Billigkeitsrecht kann TRG die Erbringung der Personalvermittlungsdienste oder der Zeit- und Materialdienste aussetzen oder einstellen, bis alle ausstehenden Rechnungen vollständig beglichen sind oder bis ein Verstoß gegen diesen Vertrag durch den Kunden zur angemessenen Zufriedenheit von TRG behoben ist.
7. ENTSCHÄDIGUNG, GARANTIEAUSSCHLUSS, GEGENSEITIGE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN, GEGENSEITIGE SCHADENSERSATZBESCHRÄNKUNGEN
a. Jede Vertragspartei stellt die andere Vertragspartei von der Haftung gegenüber Dritten frei, die in direktem Zusammenhang mit Ansprüchen, Forderungen, Untersuchungen, Urteilen, Schäden, Geldbußen, Kosten und Ausgaben (zusammenfassend als “Anspruch” bezeichnet) steht, die auf grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten, Betrug oder Verstöße gegen geltendes Recht der entschädigenden Vertragspartei zurückzuführen sind, es sei denn, der Anspruch ergibt sich aus einer Handlung oder Unterlassung der anderen Vertragspartei oder ihrer Kunden oder ihrer jeweiligen Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Entschädigung gilt auch für FRGS, falls zutreffend, es sei denn, dass der Anspruch auf eine Handlung oder Unterlassung von FRGS zurückzuführen ist.
b. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen und im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang schließen TRG und FRGS hiermit alle Garantien und Zusicherungen in Bezug auf die Personalvermittlungsdienste und die Zeit- und Materialdienste aus, einschließlich und ohne Einschränkung jeglicher Garantie für die Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck, die Pünktlichkeit, die Vollständigkeit oder das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses, einer Funktionalität oder Fähigkeit.
c. Mit Ausnahme des Umfangs, der direkt auf grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Betrug von TRG oder FRGS zurückzuführen ist, übernehmen weder TRG noch FRGS eine Haftung für Verluste, Ausgaben, Schäden, Urteile, Kosten oder Verspätungen, die sich aus einem Hintergrundbericht oder aus Handlungen, Unterlassungen, Fahrlässigkeit, Unehrlichkeit, Fehlverhalten oder Unfähigkeit eines Auftragnehmers ergeben, oder wenn ein Auftragnehmer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, Zeit- und Materialdienstleistungen für die gesamte Dauer des Auftragszeitplans zu erbringen.
d. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag und soweit gesetzlich zulässig, (a) ist die Gesamthaftung des Kunden einerseits und die Haftung von TRG und FRGS andererseits auf die Beträge beschränkt, die der Kunde an TRG während des Zeitraums von sechs (6) Monaten unmittelbar vor dem Auftreten der Tatsachen und Umstände, die den Anspruch (die Ansprüche), auf dem (denen) diese Haftung beruht (beruhen), tatsächlich gezahlt hat, und (b) haftet der Kunde auf der einen Seite und TRG oder FRGS auf der anderen Seite für indirekte, strafende, besondere, beispielhafte oder Folgeschäden haften, selbst wenn der Kunde auf der einen Seite und TRG oder FRGS auf der anderen Seite von der Möglichkeit solcher Schäden wussten oder hätten wissen müssen oder darauf hingewiesen wurden oder wenn solche Schäden vorhersehbar waren.
e. Soweit der Auftraggeber keine zeitlichen und materiellen Dienstleistungen von einem FRGS-Mitarbeiter erhält, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass FRGS gegenüber dem Auftraggeber in keiner Weise haftet oder Verpflichtungen hat.
8. GELTENDES RECHT
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Florida und wird von diesen geregelt, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Parteien werden alle Streitigkeiten, Verfahren, Ansprüche und Klagen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, bei den Bundes- oder Staatsgerichten in (a) Hillsborough County, Florida, oder (b) dem County des Hauptgeschäftssitzes oder der gesetzlich eingetragenen Adresse des Kunden einreichen oder vorbringen. Jede Partei verzichtet hiermit auf ihr Recht auf ein Verfahren vor einem Schwurgericht.
9. VERSCHIEDENES
Akzeptanz. Dieser Vertrag gilt als vom Kunden angenommen und vereinbart, wenn das erste der folgenden Ereignisse eintritt: (a) Unterzeichnung dieses Vertrages durch den Kunden, (b) Beginn einer Abtretung durch den Auftragnehmer oder (c) Umwandlung eines Auftragnehmers. Gegenstücke. Dieses Abkommen kann in Form von Gegenstücken unterzeichnet werden, wobei Faksimile- und PDF-Unterschriften als Originale der Unterschrift der jeweiligen Vertragspartei behandelt werden. Drittbegünstigter. FRGS wird ausdrücklich als Drittbegünstigter genannt, wenn auf FRGS in diesem Vertrag Bezug genommen wird. Verbindlich Wirkung. Dieses Abkommen ist für beide Parteien und ihre Rechtsnachfolger und zulässigen Rechtsnachfolger verbindlich. Überleben. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus diesem Abkommen, die ihrer Natur nach die Beendigung oder das Auslaufen dieses Abkommens überdauern, bleiben ebenfalls bestehen. Zuweisung. Keine Vertragspartei darf diese Vereinbarung oder Teile davon ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei an eine andere natürliche oder juristische Person abtreten, und jede versuchte Abtretung dieser Vereinbarung oder von Teilen davon, die gegen diesen Unterabschnitt verstößt, ist null und nichtig, jedoch mit der Maßgabe, dass eine Vertragspartei diese Vereinbarung ohne die Zustimmung der anderen Vertragspartei an jeden Erwerber des gesamten oder eines wesentlichen Teils ihres Vermögens (in einer Transaktion oder einer Reihe von miteinander verbundenen Transaktionen) oder an jeden Erwerber von mindestens 51% ihres stimmberechtigten Eigenkapitals abtreten darf. Verzicht. Kein Verzicht von TRG auf eine Verletzung dieser Vereinbarung wird als Verzicht auf eine andere Bedingung oder Bestimmung oder auf dieselbe Bedingung oder Bestimmung zu einem anderen Zeitpunkt betrachtet. Abänderung. TRG behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung ohne schriftliche Genehmigung des Kunden zu ergänzen oder zu ändern. Verlängerungen oder Erneuerungen eines Zuweisungsplans oder einer Anlage zu diesem Vertrag werden für die Parteien verbindlich, ohne dass es eines unterzeichneten Schreibens bedarf, wenn keine Partei die andere Partei innerhalb des in den Unterlagen zu einer solchen Verlängerung oder Erneuerung festgelegten Zeitrahmens über einen Einwand gegen eine solche Verlängerung oder Erneuerung informiert. Einhaltung der Vorschriften. Der Kunde versichert, dass weder er noch seine Angestellten, leitenden Angestellten oder sonstigen Vertreter auf der Liste der “Specially Designated Nationals and Blocked Persons” stehen, die regelmäßig vom Office of Foreign Assets Control ("OFAC") des US-Finanzministeriums aktualisiert wird, oder anderweitig durch andere staatliche Sanktionen oder Maßnahmen an der Ausübung von Geschäften im Rahmen dieser Vereinbarung gehindert sind. Der Kunde ist verpflichtet, TRG schriftlich zu benachrichtigen, wenn die obige Erklärung aus irgendeinem Grund unwahr wird. Die Parteien halten sich an die Gesetze und Vorschriften zur Chancengleichheit und zum öffentlichen Beschaffungswesen, einschließlich 41 CFR §§ 60-1.4(a), 60-300.5(a) und 60-741.5(a), falls anwendbar. Weder die Vertragsparteien noch ihre Mitarbeiter dürfen der anderen Vertragspartei Bestechungsgelder oder Geschenke geben, anbieten oder annehmen, deren Wert unter Berücksichtigung der Umstände geringfügig ist. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung und alle unterzeichneten Abtretungspläne und damit verbundenen Anhänge und Dokumente stellen die gesamte Vereinbarung und das gesamte Verständnis zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren Verträge, Vereinbarungen, vorbestehenden Verhandlungen, Zusicherungen, Versprechen und Diskussionen sowie alle mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen zwischen den Parteien, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen.
Unterzeichnet von TRG:
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Unterzeichnet vom Kunden:
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