FRG US/Canadian Supplier Terms and Conditions
Letzte Änderung: März 2024
Die folgenden Bedingungen gelten für den Fall, dass der Kunde einen in Kanada ansässigen Lieferanten beauftragt.
- Die Definition des Begriffs “Auftragnehmer” umfasst eine Onboarding-Agentur (wie unten definiert) und jeden Lieferanten, Auftragnehmer oder Mitarbeiter der Onboarding-Agentur.
- Nachdem der Kunde einen in Kanada ansässigen Anbieter ausgewählt hat, wird eine dritte kanadische Onboarding-Agentur (die “Onboarding-Agentur”) an Bord dieses Lieferanten und die Parteien schließen einen Zeitplan für die Zuweisung kanadischer Lieferanten. Die Onboarding-Agentur wird auf dem Zuweisungsplan ausdrücklich genannt.
- FRG kann Auftragnehmer vermitteln, die T-4-Mitarbeiter der Onboarding-Agentur sind oder, wenn sie vom Kunden für einen Auftrag ausgewählt werden, zu reinen Beschäftigungs- und Lohnabrechnungszwecken werden können (die “T-4 Mitarbeiter”). Wenn der Kunde einen T-4-Mitarbeiter für eine Entsendung auswählt, schließen die Parteien eine T-4 Zuweisungszeitplan die die Onboarding-Agentur und den T-4-Mitarbeiter benennt, sofern angegeben. Die Auslagen des T-4-Mitarbeiters werden gemäß den folgenden Bestimmungen erstattet T-4 Spesenpolitik.
- Wenn nicht anders in der Zuweisungstabelle angegeben, verstehen sich alle Preise ohne Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und andere anwendbare Steuern.
- Zusätzlich zu den Haftungsfreistellungsverpflichtungen im Vertrag stellt der Kunde die Onboarding-Agentur von der Haftung gegenüber Dritten frei, die in direktem Zusammenhang mit Ansprüchen steht, die auf grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten, Betrug oder Verletzung des geltenden Rechts des Kunden zurückzuführen sind, es sei denn, der Anspruch ergibt sich aus einer Handlung oder Unterlassung der Onboarding-Agentur oder ihrer Kunden oder ihrer jeweiligen Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer.